Wie beschäftigt man Arbeitnehmer in Deutschland?
Nachdem ein Arbeitnehmer einen Arbeitgeber gefunden und alle Arbeits- und Lohnbedingungen geklärt hat, sollte er einen Arbeitsvertrag erhalten und unterschreiben. Der Vertrag muss in Deutsch verfasst sein. Man sollte sich den Vertrag zuvor ins Polnische übersetzen lassen (hierzu gibt es zahlreiche günstige Angebote im Internet). In Deutschland können Arbeitsverträge ebenfalls mündlich abgeschlossen werden, doch wegen möglicher späterer Missverständnisse und um eventuell gerichtsfeste Beweise zu haben, sollte er schriftlich verfasst sein. Der Vertrag kann befristet oder auf unbestimmte Zeit laufen. Befristete Arbeitsverträge dürfen für höchstens zwei Jahre abgeschlossen werden, während der Vertragslaufzeit dürfen sie dann maximal drei Mal verlängert werden.
Ähnlich wie in Polen wollen Arbeitgeber in Deutschland ihre Arbeitnehmer zunächst testen. Innerhalb der ersten Monate (von drei bis sechs) ist der Arbeitnehmer in einer besonderen Lage. In dieser Zeit gelten verkürzte Kündigungsfristen: Mindestens zwei Wochen. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist vier Wochen. Man sollte bedenken, dass sich die Kündigungsfrist mit der Laufzeit des Beschäftigungsverhältnisses verlängert. Die geschilderte Situation ist ein Modellbeispiel, das überall dort vorzufinden ist, wo keine Branchentarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gelten. In kleinen und mittleren deutschen Unternehmen gibt es nur selten Gewerkschaften, dort sollte das geschilderte Modell zur Anwendung kommen.
Nachdem der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde und die Personendaten dem Arbeitgeber übermittelt wurden, muss der Arbeitnehmer eine von sich gewählte Kranlenkasse benennen und der Arbeitgeber muss ihn dort anmelden. Dafür hat er zwei Wochen Zeit. Bei einem Beschäftigungsverhältnis unter 400 Euro wird der Arbeitnehmer in einer speziellen Krankenkasse versichert. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer eine Erklärung über andere Beschäftigungsverhältnisse oder Nebentätigkeiten unterschreibt und eine Wahl bezüglich seiner Rentenversicherung trifft um Rentenbeiträge abzuführen oder nicht. Arbeitgeber in Branchen mit erhöhtem „Schwarzarbeitsrisiko“ (z.B. Baugewerbe, Hotels, Gastronomie, Logistik – die Liste ist länger) sind verpflichtet bereits am ersten Beschäftigungstag eine Kurzmeldung beim Sozialversicherungsträger einzureichen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet seine Meldebescheinigung und einen Lichtbildausweis mit sich zu führen.
Bei der Festlegung des Arbeitslohns muss der Arbeitgeber eventuelle Flächentarifverträge berücksichtigen. Deutsche Vorschriften besagen, dass Löhne nicht unethisch sein dürfen und dürfen nicht unter einem gesellschaftlich anerkannten Minimum liegen. Diese Regelung ist unpräzise schließt aber aus, dass Arbeitskräfte für 3,00 Euro die Stunde beschäftigt werden. Ein so niedriger im Arbeitsvertrag festgehaltener Lohn wird bei der erstbesten Kontrolle der Arbeitsaufsichtsbehörden oder Zollämter, die sich mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit befassen, auffallen und beanstandet werden. Schwarzarbeit ist in Deutschland seit einigen Jahren keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern ein verbrechen und wird hart bestraft.
Der minimale bezahlte Urlaub in Deutschland beträgt vier Wochen. Das Recht den vollen Urlaub in Anspruch zu nehmen erwirbt der Arbeitnehmer nach sechs Monaten ab Arbeitsbeginn. Hat der Arbeitnehmer kein volles Jahr gearbeitet, steht ihm nur ein Teil des Urlaubs zu. Wird der Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. Während der ersten vier Beschäftigungswochen ist der Arbeitgeber im Krankheitsfall des Arbeitnehmers von der Lohnfortzahlung befreit. Nach Ablauf dieser Frist ist der Arbeitgeber verpflichtet im Krankheitsfall sechs Wochen lang 100% Lohnfortzahlung zu leisten. Um die Verluste kleiner Unternehmen durch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu minimieren wurde eine spezielle Versicherung eingeführt. Unternehmen, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen bekommen 40-80% des im Krankheitsfall ausgezahlten Lohns erstattet.